Jede logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden.
Hierzu wird er eine logopädische Heilmittelverordnung ausstellen.
Bitte sprechen Sie ihren behandelnden Arzt darauf an.

Die logopädische Behandlung wird im Regelfall von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10% des gesamten Verordnungswertes und eine Verordnungsgebühr von 10,-€. Diese anfallenden Kosten sind an die Praxis für Logopädie zu bezahlen, denn diese werden von den Krankenkassen direkt von unserer Rechnung einbehalten.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist im Einzelfall möglich. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre Krankenkasse an.

Bei privatversicherten Patienten empfehlen wir, vorab mit der Krankenkasse zu klären, ob und in welcher Höhe die Kosten einer
logopädischen Behandlung erstattet werden.

Bitte beachten Sie unbedingt: Zwischen dem Ausstellungsdatum der Verordnung und dem ersten Termin bei uns dürfen maximal 14 Tage liegen.
Andernfalls können wir diese Verordnung nicht annehmen und Ihre Behandlung beginnen. Dies sind Vorgaben der Krankenkassen, an die wir gebunden sind.
Unsere Bitte: Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit uns!

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